Ein Modell für Nagelmodellagen verpflichtet sich für folgende Punkte:
1. Modell sein heißt zu Verfügung stehen zwecks Übungsarbeiten der Nageldesignerin. Somit
Verpflichtet sich das Modell das zu tragen was gefordert wird .
2. Das Modell sollte genügend Zeit mitbringen und keinen Zeitdruck ausüben. Gefordert sind min. 2 Stunden. Je nach Aufwand kann es auch was länger dauern.
3. Das Modell bezahlt nur den angegebenen Betrag der Materialkosten. Diese können variieren.
4. Das Modell verpflichtet sich für 5 Monate und sollte 1x im Monat einen Termin vereinbaren.
5. Eigenverschuldete Reparaturen müssen selbst getragen werden.
Sollte das Modell Punkt 4 der Bestimmungen nicht nach kommen, wird eine Ausfallpauschale vom Beitrag in Punkt 3 anfallen. Dies richtet sich nach dem § der
Handwerkskammer. Handwerkliche Dienstleistungen dürfen bei Ausfällen ohne Absage als Verdienstausfall in Rechnung gestellt werden.